Petition –
Gegen das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Bundesregierung beschließt die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und streicht die Angemessenheitsprüfung – das gefährdet die Versorgung von Millionen Menschen.

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Was passiert gerade?

Die Bundesregierung hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) auf den Weg gebracht – die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nennt es das „GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz". Zwei Maßnahmen treffen die psychotherapeutische Versorgung massiv:

Budgetierung der Behandlungsleistungen

Die Deckelung der Behandlungskapazitäten führt unausweichlich zu weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. Die ortsnahe Versorgung wird aufs Spiel gesetzt. Besonders betroffen sind schwer psychisch Erkrankte und Kinder & Jugendliche.

Streichung der Angemessenheitsprüfung

Die gesetzliche Regelung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurde ersatzlos gestrichen. Praxen müssen ihr Recht auf faire Bezahlung künftig wieder in langwierigen Gerichtsverfahren durchsetzen.

Dazu kommt: Der Bund weigert sich, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und bürdet die Kosten den Versicherten auf. Das Gesetz wurde unter enormem Zeitdruck durchgedrückt – eine sorgfältige Folgenabschätzung war unmöglich.

Unsere Forderungen

  • Keine Budgetierung – Behandlungskapazitäten dürfen nicht gedeckelt werden. Jeder Mensch in einer psychischen Krise muss zeitnah einen Therapieplatz bekommen.
  • Angemessene Vergütung gesetzlich garantieren – Psychotherapeutische Praxen brauchen Planungssicherheit, nicht jahrelange Gerichtsverfahren für faire Bezahlung.
  • Versorgung schwer psychisch Erkrankter sichern – Die extrabudgetäre Vergütung für diese Gruppe muss zum 1. Januar 2027 wirksam werden, nicht erst in unbestimmter Zukunft.
  • Folgenabschätzung und Nachbesserung – Das Gesetz verteuert das Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt (mehr Klinikaufenthalte, längere AU-Zeiten, mehr Frühverrentung). Das muss evaluiert und korrigiert werden.

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