Petition –
Gegen das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Bundesregierung beschließt die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und streicht die Angemessenheitsprüfung – das gefährdet die Versorgung von Millionen Menschen.
Was passiert gerade?
Die Bundesregierung hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) auf den Weg gebracht – die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nennt es das „GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz". Zwei Maßnahmen treffen die psychotherapeutische Versorgung massiv:
Budgetierung der Behandlungsleistungen
Die Deckelung der Behandlungskapazitäten führt unausweichlich zu weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. Die ortsnahe Versorgung wird aufs Spiel gesetzt. Besonders betroffen sind schwer psychisch Erkrankte und Kinder & Jugendliche.
Streichung der Angemessenheitsprüfung
Die gesetzliche Regelung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurde ersatzlos gestrichen. Praxen müssen ihr Recht auf faire Bezahlung künftig wieder in langwierigen Gerichtsverfahren durchsetzen.
Dazu kommt: Der Bund weigert sich, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und bürdet die Kosten den Versicherten auf. Das Gesetz wurde unter enormem Zeitdruck durchgedrückt – eine sorgfältige Folgenabschätzung war unmöglich.
Unsere Forderungen
- Keine Budgetierung – Behandlungskapazitäten dürfen nicht gedeckelt werden. Jeder Mensch in einer psychischen Krise muss zeitnah einen Therapieplatz bekommen.
- Angemessene Vergütung gesetzlich garantieren – Psychotherapeutische Praxen brauchen Planungssicherheit, nicht jahrelange Gerichtsverfahren für faire Bezahlung.
- Versorgung schwer psychisch Erkrankter sichern – Die extrabudgetäre Vergütung für diese Gruppe muss zum 1. Januar 2027 wirksam werden, nicht erst in unbestimmter Zukunft.
- Folgenabschätzung und Nachbesserung – Das Gesetz verteuert das Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt (mehr Klinikaufenthalte, längere AU-Zeiten, mehr Frühverrentung). Das muss evaluiert und korrigiert werden.